Satzung - Förderverein

MUTTERLAND Stiftung e.v.

Die Satzung des Fördervereins MUTTERLAND e.V. wurde am 17. Mai 2013 in das Vereinsregister eingetragen mit der Nummer VR 848.

Seit dem 19. Mai 2013 ist der Verein als gemeinnützig anerkannt und kann Spendenbescheinungen ausstellen.

 

Auszug aus der Satzung:

Aufgaben und Zweck des Vereins bzw. später der Stiftung

 

1. Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne des Grundgesetzes; insbesondere durch die aktive Förderung von Frauen und Mädchen in der Gesellschaft.

 

2. Förderung des Natur- und Umweltschutzes sowie insbesondere des Bodenschutzes. z. B. durch Unterstützung bei der Anlage von Biotopen und naturnahen Pflanzungen.

 

3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe z. B. durch Mittelvergabe an Wohnprojekte, die Menschen Entwicklungsfreiräume geben möchten, um neue Formen des sozialen Miteinanders zu erproben.

 

4. Förderung der Völkerverständigung z. B. durch den Austausch mit matriarchalen Kulturen (China, Indien, Afrika, Südsee) und die Förderung von dafür angemessener Projekte.

 

5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. z. B. durch Seminare und Workshops, insbesondere zu den Themen: Wohnen, Umgang mit Grund und Boden, Bevölkerungsentwicklung und zukünftige Struktur unserer Gesellschaft.

 

6. Förderung von Wissenschaft und Forschung zu den Themen der Stiftung (matriarchalen Strukturen: z. B. gemeinschaftliches Wohnen, Boden, Ökologie) und damit zusammenhängender Themengebiete.

Bitte melden Sie sich bei uns per Mail und Sie erhalten die Satzung als pdf.